Patientenrechte in Ungarn & warum eine deutsche Verfügung nicht hilft

Geschrieben am 09.11.2025
von Christian Meyer

Patientenrechte in Ungarn

In Ungarn greifen die gesetzlichen Regelungen zum Thema Gesundheits- und Patientenrechte insbesondere über das Act CLIV of 1997 on Health Care („Health Care Act“) sowie diverse dazugehörige Bestimmungen. 

Zu den zentralen Patientenrechten zählen unter anderem:

  • Das Recht auf Gesundheitsversorgung auf ausreichendem Niveau. 

  • Das Recht auf Achtung der Menschenwürde. 

  • Das Recht, informiert zu werden und einzuwilligen (oder abzulehnen). 

  • Das Recht auf Einsicht in die Patientenakte. 

  • Das Recht, die Behandlung abzulehnen – zumindest sofern die Entscheidungsfähigkeit vorhanden ist. 

  • Das Recht zur Beschwerde bei Mängeln der Versorgung. 

Zudem wird im Bereich der Selbstbestimmung und Einwilligung viel Wert darauf gelegt, dass Patient:innen verstehen, worin eine Behandlung besteht – also ein modernes Patientenrechteverständnis ist vorhanden. 
Allerdings: In der Praxis besteht Kritik hinsichtlich Wartezeiten, Transparenz und Personalausstattung im Gesundheitssystem. 


Warum eine deutsche Patientenverfügung in Ungarn nicht automatisch gilt

Wer in Ungarn lebt oder dort medizinisch versorgt wird und eine deutsche Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht besitzt, sollte sich bewusst sein: Eine automatische Anerkennung dieser Verfügung ist nicht gewährleistet. Die Gründe liegen in folgenden Aspekten:

  1. Unterschiedliche nationale Rechtsrahmen
    In Deutschland gelten Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten auf Grundlage deutscher zivil- und medizinrechtlicher Vorschriften. In Ungarn hingegen gibt es eigene gesetzliche Regelungen zur Einwilligung, Ablehnung von Behandlungen sowie zum „advance directive“‐Bereich. 

    So wurde z. B. in Ungarn diskutiert, dass ein sogenannter advance directive nur dann gültig sei, wenn ein Psychiater eine Begutachtung vorgenommen habe.

    Wenn Ihre deutsche Verfügung nicht exakt den Anforderungen des ungarischen Rechts entspricht (z. B. Form, Beglaubigung, Sprache, notarielle Anforderungen), kann ihre Wirksamkeit eingeschränkt sein.

  2. Sprach- und Formanforderungen
    Viele ungarische Gesundheits- und Behandlungsentscheidungen erfordern, dass die Einwilligung oder Ablehnung schriftlich und dokumentiert erfolgt – häufig in ungarischer Sprache, mit entsprechenden Beglaubigungen oder Zeugen. 

    Eine deutsche Verfügung, die auf deutschem Formular oder in deutscher Sprache erstellt wurde, erfüllt diese Anforderungen nicht zwingend.

  3. Geltung nur im Rahmen der ungarischen Behandlungssysteme
    Das ungarische Recht lässt Patienten zwar zu, bestimmte Behandlungen abzulehnen. 

    Doch ob eine im Ausland formulierte Verfügung als innerstaatlich verbindlich betrachtet wird, hängt von der gesundheitseinrichtungsbezogenen Praxis und vom Einzelfall ab. Es besteht kein automatischer grenzüberschreitender Rechtsakt, der deutsche Dokumente in Ungarn gleichsetzt.

  4. Fehlende Harmonisierung für Vorsorgedokumente
    Obwohl es innerhalb der EU Regelungen für grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung gibt (z. B. Directive 2011/24/EU über die Rechte von Patient:innen in grenzüberschreitender Gesundheitsversorgung) EUR-Lex – deckt diese jedoch nicht vollständig das Thema Vorsorgeverfügungen ab. Es fehlt eine europaweite Norm für die Anerkennung von Patientenverfügungen in allen Mitgliedstaaten.

  5. Praktische Anwendung im Krankenhausalltag
    Selbst wenn eine deutsche Verfügung vorliegt, kann im ungarischen Krankenhaus die Durchsetzung problematisch sein: Sprache, Dokumentrollen, Beurteilung der Entscheidungsfähigkeit, Verantwortlichkeiten können variieren.

    In manchen Publikationen wird explizit darauf hingewiesen, dass die Wirksamkeit von Advance Directives in Ungarn eingeschränkt war, solange nicht psychiatrisch begutachtet wurde. 


Was sollten Betroffene tun?

Wenn Sie als Auswanderer oder Langzeitaufenthalter in Ungarn leben (oder dort medizinisch versorgt werden könnten) und eine deutsche Patientenverfügung besitzen, empfiehlt es sich:

  • Lassen Sie die Verfügung ggf. durch einen ungarischen Rechtsanwalt prüfen bzw. ergänzen, damit sie den Anforderungen des ungarischen Gesundheitssystems entspricht (z. B. Sprache, Form, Beglaubigung).

  • Erstellen Sie möglichst zusätzlich eine ungarische Fassung der Verfügung – mit beglaubigter Übersetzung, Unterschrift, ggf. Zeugen vor Ort.

  • Klären Sie mit Ihrer Hausarztpraxis oder Klinik in Ungarn, wie dort mit Vorsorgedokumenten umgegangen wird, und informieren Sie sich über die dortige Praxis zur Patientenvertretung („proxy“) und Entscheidungsfähigkeit.

  • Bewahren Sie die Dokumente sowohl in deutscher als auch ungarischer Version griffbereit auf – und informieren Sie Angehörige und behandelnde Ärzte über Ihren Willen.


🩺 Checkliste: Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht in Ungarn

1. Prüfung der bestehenden deutschen Dokumente

  • Aktualität prüfen: Ist Ihre Patientenverfügung jünger als 5 Jahre? Wenn älter, sollte sie aktualisiert werden.

  • Unterschriften und Datum: Liegen klare Unterschrift und Datum vor?

  • Vollständigkeit: Sind alle medizinischen Szenarien (z. B. lebensverlängernde Maßnahmen, künstliche Ernährung, Schmerztherapie) klar geregelt?

  • Vorsorgevollmacht enthalten: Ist festgelegt, wer in Ihrem Namen handeln darf?


2. Übersetzung und Beglaubigung

  • Amtliche Übersetzung ins Ungarische: Lassen Sie Ihre deutsche Verfügung durch einen vereidigten Übersetzer („hites fordító“) übersetzen.

  • Beglaubigung: Eine notarielle Beglaubigung der Unterschriften (in Ungarn oder durch deutsche Botschaft/Konsulat in Budapest) erhöht die Anerkennungschance.

  • Doppelte Ausfertigung: Eine Version in Deutsch, eine in Ungarisch – beide mit Beglaubigung.


3. Anpassung an ungarische Rechtslage

  • Ungarische Rechtsgrundlage: Patientenrechte basieren auf dem Gesundheitsgesetz CLIV/1997.

  • Formvorschriften: Eine schriftliche Erklärung mit zwei Zeugen oder notarieller Bestätigung ist üblich.

  • Advance Directive („Előzetes rendelkezés“): Wird anerkannt, wenn die Entscheidungsfähigkeit durch Arzt oder Psychiater bestätigt wurde.

  • Vertretungsregelung: Ergänzen Sie eine Person Ihres Vertrauens in Ungarn als bevollmächtigte Ansprechperson („egészségügyi meghatalmazott“).


4. Ärztliche Dokumentation & Information

  • Mit Hausarzt besprechen: Lassen Sie die Verfügung in Ihre ungarische Patientenakte aufnehmen.

  • Krankenhaus informieren: Bei stationärer Aufnahme in Ungarn stets Kopie abgeben.

  • Angehörige informieren: Familie oder Freunde sollten wissen, wo die Verfügung liegt.


5. Aufbewahrung

  • Original zu Hause: Gut zugänglich, nicht im Safe ohne Zugriff Dritter.

  • Kopie bei Vertrauensperson: Diese sollte wissen, wann sie das Dokument vorlegen muss.

  • Digitale Sicherung: Einscannen und in Cloud oder verschlüsseltem Datenspeicher sichern.


6. Regelmäßige Überprüfung

  • Alle 2–3 Jahre prüfen und neu unterschreiben.

  • Bei Umzug oder Änderung der Rechtslage in Ungarn aktualisieren.

  • Bei neuem Arzt oder Krankenhaus in Ungarn erneut vorlegen.


Empfohlene ungarische Schlüsselbegriffe

Für die Übersetzung und lokale Nutzung hilfreich:

Deutscher Begriff Ungarische Übersetzung Bedeutung
Patientenverfügung Előzetes rendelkezés Vorausverfügung zu medizinischen Maßnahmen
Vorsorgevollmacht Egészségügyi meghatalmazás Vollmacht für Gesundheitsentscheidungen
Patientenrechte Betegjogok Rechte des Patienten
Einwilligung Beleegyezés Zustimmung zur Behandlung
Ablehnung Elutasítás Ablehnung einer Behandlung
Arztbrief / Krankenakte Kórlap / orvosi dokumentáció Medizinische Dokumentation

Empfehlung

Lassen Sie Ihre ungarische Version durch einen lokalen Notar („közjegyző“) oder Rechtsanwalt bestätigen. Nur so wird sie von Behörden und Krankenhäusern im Ernstfall rechtssicher anerkannt.