Darf ich als Halter eines ungarischen Autos meinen Wagen verleihen?

Geschrieben am 25.09.2025
von Support 0036.hu


Kurz gesagt: Ja, du darfst dein in Ungarn zugelassenes Auto regelmäßig von jemand anderem fahren lassen. Wenn das nur gelegentlich ist, reicht i. d. R. deine Erlaubnis. Wenn die Person es regelmäßig/überwiegend nutzt, solltest du sie als „üzembentartó“ (eingetragener Halter/Betreiber) eintragen lassen – dann laufen Versicherung, behördliche Post und Ordnungswidrigkeiten korrekt über diese Person. jogado.hu+2gepjarmubiztositas.clb.hu+2

Was du als Halter beachten solltest

  • Pflichtversicherung (KGFB) muss durchgehend bestehen; sie haftet fahrzeugbezogen. Prüfe ggf. CASCO-Bedingungen (manchmal „benannte Fahrer“/Altersgrenzen). net.jogtar.hu

  • Regelmäßige Nutzung durch Dritte → erwäge Eintragung als „üzembentartó“ beim Kormányablak (Behörde). Dafür braucht es einen einfachen Vertrag zwischen Eigentümer und künftigem Betreiber; danach steht der Betreiber im Register/„forgalmi engedély“. nyilvantarto.hu+2Netrisk.hu a biztosítások kiindulópontja+2

  • Nur gelegentlich? Führe eine schriftliche Erlaubnis/Vollmacht mit – besonders sinnvoll bei Kontrollen oder Grenzübertritt. Die Polizei darf die rechtmäßige Nutzung prüfen. Rendőrség

„Vollmacht“ (Meghatalmazás) – so machst du’s richtig

  • Offizielles, einfaches Muster (HU) der Polizei: „Nyilatkozat gépjármű használatba adásáról“ – ausfüllen, unterschreiben (idealerweise mit 2 Zeugen). Enthält Daten von Eigentümer/Betreiber, Nutzer, Kennzeichen, Zeitraum. Ausdruck ins Auto legen. Rendőrség

  • Für Auslandsfahrten (nicht eigenes Auto) ist eine bilinguale Vollmacht dringend zu empfehlen; bei Firmen-/Leasingfahrzeugen braucht es oft zusätzlich eine Firmenbestätigung (Reg.-/VIN-Daten, Ausweisnummer des Fahrers, Unterschriftsberechtigter). Road Capital Kft.

Mitführen (Praxis-Checkliste)

  • Führerschein des Fahrers + Zulassungsbescheinigung/forgalmi engedély

  • Versicherungsnachweis (KGFB; digital/Police akzeptiert)

  • HU-Vollmacht (und bei Auslandsfahrt zweisprachig) + Kopie des Ausweises des Halters

  • Gültige HU-Hauptuntersuchung/Pickerl; sonst drohen Maßnahmen bei Kontrolle. Bundesministerium für Europa

Wann „üzembentartó“-Eintragung sinnvoll ist

  • Die andere Person fährt dauerhaft (z. B. Partner, erwachsenes Kind).

  • Du willst, dass Strafzettel/Abgaben/Haftung primär den Nutzer treffen.

  • Vorgehen: Üzembentartói szerződés (kurzer Vertrag), Eintragung beim Amt; Versicherung entsprechend anpassen. Netrisk.hu a biztosítások kiindulópontja+1