Kurz gesagt: Ja, du darfst dein in Ungarn zugelassenes Auto regelmäßig von jemand anderem fahren lassen. Wenn das nur gelegentlich ist, reicht i. d. R. deine Erlaubnis. Wenn die Person es regelmäßig/überwiegend nutzt, solltest du sie als „üzembentartó“ (eingetragener Halter/Betreiber) eintragen lassen – dann laufen Versicherung, behördliche Post und Ordnungswidrigkeiten korrekt über diese Person. jogado.hu+2gepjarmubiztositas.clb.hu+2
Was du als Halter beachten solltest
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Pflichtversicherung (KGFB) muss durchgehend bestehen; sie haftet fahrzeugbezogen. Prüfe ggf. CASCO-Bedingungen (manchmal „benannte Fahrer“/Altersgrenzen). net.jogtar.hu
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Regelmäßige Nutzung durch Dritte → erwäge Eintragung als „üzembentartó“ beim Kormányablak (Behörde). Dafür braucht es einen einfachen Vertrag zwischen Eigentümer und künftigem Betreiber; danach steht der Betreiber im Register/„forgalmi engedély“. nyilvantarto.hu+2Netrisk.hu a biztosítások kiindulópontja+2
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Nur gelegentlich? Führe eine schriftliche Erlaubnis/Vollmacht mit – besonders sinnvoll bei Kontrollen oder Grenzübertritt. Die Polizei darf die rechtmäßige Nutzung prüfen. Rendőrség
„Vollmacht“ (Meghatalmazás) – so machst du’s richtig
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Offizielles, einfaches Muster (HU) der Polizei: „Nyilatkozat gépjármű használatba adásáról“ – ausfüllen, unterschreiben (idealerweise mit 2 Zeugen). Enthält Daten von Eigentümer/Betreiber, Nutzer, Kennzeichen, Zeitraum. Ausdruck ins Auto legen. Rendőrség
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Für Auslandsfahrten (nicht eigenes Auto) ist eine bilinguale Vollmacht dringend zu empfehlen; bei Firmen-/Leasingfahrzeugen braucht es oft zusätzlich eine Firmenbestätigung (Reg.-/VIN-Daten, Ausweisnummer des Fahrers, Unterschriftsberechtigter). Road Capital Kft.
Mitführen (Praxis-Checkliste)
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Führerschein des Fahrers + Zulassungsbescheinigung/forgalmi engedély
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Versicherungsnachweis (KGFB; digital/Police akzeptiert)
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HU-Vollmacht (und bei Auslandsfahrt zweisprachig) + Kopie des Ausweises des Halters
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Gültige HU-Hauptuntersuchung/Pickerl; sonst drohen Maßnahmen bei Kontrolle. Bundesministerium für Europa
Wann „üzembentartó“-Eintragung sinnvoll ist
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Die andere Person fährt dauerhaft (z. B. Partner, erwachsenes Kind).
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Du willst, dass Strafzettel/Abgaben/Haftung primär den Nutzer treffen.
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Vorgehen: Üzembentartói szerződés (kurzer Vertrag), Eintragung beim Amt; Versicherung entsprechend anpassen. Netrisk.hu a biztosítások kiindulópontja+1

