Änderungen bei den Grundsteuer-Zahlungen 2026

Geschrieben am 16.01.2026
von Support 0036.hu


Es gibt eine Änderung, die viele Hauskäufer betreffen könnte, insbesondere diejenigen, die vor dem Kauf einer neuen Immobilie eine andere Immobilie in Ungarn verkauft haben – darauf sollten Sie achten – so der Hinweis von bankmonitor.hu

Die allgemeinen Regelungen zur Grunderwerbsteuer beim Kauf von Wohnhäusern haben sich in der jüngsten Zeit nicht geändert.

Allerdings hat sich bei Wohnungstauschgeschäften etwas geändert. Käufer können die Gebühr reduzieren, wenn sie vor oder nach dem aktuellen Kauf eine Wohnung verkaufen. Konkret wird der Verkaufspreis der verkauften Immobilie vom Kaufpreis der neuen Wohnung abgezogen, und die Gebühr fällt nur auf die Differenz an. Kauft beispielsweise jemand jetzt eine Wohnung für 100 Millionen Forint, hat aber vor einem Jahr eine Wohnung für 60 Millionen Forint verkauft, so zahlt er nur 4 Prozent der Differenz, also 40 Millionen Forint, als Gebühr. Allerdings ist nicht zu vernachlässigen, dass 4 Millionen Forint, also 1,6 Millionen Forint, an den Staat abgeführt werden müssen, wie das Finanzportal berichtet .

Es spielt jedoch keine Rolle, wann die betreffende Immobilie verkauft wurde, dieser Zustand hat sich inzwischen geändert.

Gemäß den letztjährigen Regelungen konnte diese Steuerermäßigungsmethode angewendet werden, wenn das vorherige Haus innerhalb von drei Jahren vor dem Kauf des neuen Hauses verkauft wurde. Oder wenn das bestehende Haus innerhalb eines Jahres vor dem Kauf des neuen Hauses verkauft wurde.

Gemäß den Regelungen von 2026 kann diese Steuerermäßigungsmethode angewendet werden, wenn das vorherige Haus innerhalb von fünf Jahren vor dem Kauf des neuen Hauses verkauft wurde. Oder wenn das bestehende Haus innerhalb eines Jahres nach dem Kauf des neuen Hauses verkauft wird.

Selbst diejenigen, die ihr Haus vor vier Jahren verkauft haben, können mit dieser Methode ihre Grunderwerbsteuer reduzieren.
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Quelle