Immobilienkauf in Ungarn: Neues Gesetz betrifft vor allem die Zweitwohnsteuer

Geschrieben am 20.06.2025
von Christian Meyer


Immobilienkäufer: Neues Gesetz in Ungarn ab Juli 2025, keine Panikkäufe nötig
 

Zusammenfassung: Nadin Natalie Arts
Wer in Ungarn ein Haus oder eine Wohnung kaufen möchte, sollte die neue Rechtslage kennen:
Ab Juli 2025 dürfen Gemeinden selbst entscheiden, ob und unter welchen Bedingungen Immobilien an Ausländer oder Nicht-Ortsansässige verkauft werden dürfen. Das neue Gesetz wurde Anfang Juni vom Parlament verabschiedet.
Was bedeutet das konkret?
• Gemeinden können Käufe einschränken oder verbieten, wenn sie z. B. Überlastung oder Ausverkauf ortstypischer Immobilien befürchten.
• Es können Zusatzgebühren für Infrastruktur verlangt werden (Zweitwohnsteuer) – vor allem von Käufern ohne Wohnsitz in der Gemeinde.
• Die Regelung betrifft auch EU-Bürger, nicht nur Drittstaatsangehörige.
• Besonders relevant sind diese Änderungen in beliebten Urlaubsregionen wie dem Balaton oder in Stadtnähe zu Budapest.
Parallel dazu wurde bereits im Januar 2025 ein neues elektronisches Grundbuchsystem eingeführt. Übergangsweise sind bis Sommer noch Papiereinträge möglich.
• CSOK-Geförderte Käufer sind von Einschränkungen ausgenommen,
• Unternehmen und Organisationen fallen nicht unter die Beschränkungen – nur natürliche Personen
Fazit:
Der Immobilienkauf in Ungarn wird 2026 etwas anspruchsvoller – besonders für Ausländer und Zweitwohnsitzbesitzer. Wer kaufen will, sollte sich frühzeitig bei der jeweiligen Gemeinde erkundigen oder rechtliche Beratung einholen.