Immobilienkauf in Ungarn: Neues Gesetz betrifft vor allem die Zweitwohnsteuer

Geschrieben am 20.06.2025
von Christian Meyer


Immobilienkäufer: Neues Gesetz in Ungarn ab Juli 2025, keine Panikkäufe nötig
 

Zusammenfassung: Nadin Natalie Arts
Wer in Ungarn ein Haus oder eine Wohnung kaufen möchte, sollte die neue Rechtslage kennen:
▶️ Ab Juli 2025 dürfen Gemeinden selbst entscheiden, ob und unter welchen Bedingungen Immobilien an Ausländer oder Nicht-Ortsansässige verkauft werden dürfen. Das neue Gesetz wurde Anfang Juni vom Parlament verabschiedet.
💬 Was bedeutet das konkret?
• Gemeinden können Käufe einschränken oder verbieten, wenn sie z. B. Überlastung oder Ausverkauf ortstypischer Immobilien befürchten.
• Es können Zusatzgebühren für Infrastruktur verlangt werden (Zweitwohnsteuer) – vor allem von Käufern ohne Wohnsitz in der Gemeinde.
• Die Regelung betrifft auch EU-Bürger, nicht nur Drittstaatsangehörige.
• Besonders relevant sind diese Änderungen in beliebten Urlaubsregionen wie dem Balaton oder in Stadtnähe zu Budapest.
📝 Parallel dazu wurde bereits im Januar 2025 ein neues elektronisches Grundbuchsystem eingeführt. Übergangsweise sind bis Sommer noch Papiereinträge möglich.
• CSOK-Geförderte Käufer sind von Einschränkungen ausgenommen,
• Unternehmen und Organisationen fallen nicht unter die Beschränkungen – nur natürliche Personen
📌 Fazit:
Der Immobilienkauf in Ungarn wird 2026 etwas anspruchsvoller – besonders für Ausländer und Zweitwohnsitzbesitzer. Wer kaufen will, sollte sich frühzeitig bei der jeweiligen Gemeinde erkundigen oder rechtliche Beratung einholen.